Diagnostik und Vorsorge

Durch präzise Diagnoseverfahren können Augenärzte Schäden am Auge oder sonstige Veränderungen des Sehapparates feststellen.

Dazu sind jedoch oft spezialisierte Methoden und Geräte notwendig, die genauen Aufschluss über Krankheitsbilder und Krankheitsverlauf geben. Erst auf der Grundlage dieser Erkenntnisse können wir über mögliche Therapiemaßnahmen und operative Eingriffe entscheiden.
Ein Auszug aus unseren diagnostischen Verfahren:

  • OCT
  • Fluoreszenzangiografie
  • Hornhauttopografie
  • Hornhautpachymetrie
  • Achslängenbestimmung mit dem Zeiss IOL-Master
  • HRT
  • Automatische Perimetrie
  • Objektive Refraktion
  • Applantationstonometrie
  • Elektrophysiologie (VEP)
Auch wenn es sich dabei um weltweit anerkannte Verfahren auf dem neuesten medizinischen Stand handelt, werden nicht alle diese Leistungen von den gesetzlichen Versicherungen anerkannt.
Kommt es zu einer Behandlung mit Maßnahmen, die nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kassen sind, so muss der behandelnde Arzt dem gesetzlich versicherten Patienten die Leistung als privatärztliche Leistung in Rechnung stellen. Diese Wahlleistungen entsprechen den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

In solchen Fällen informieren wir sie selbstverständlich rechtzeitig.